Ein Sterbefall stürzt die meisten Menschen in eine tiefe persönliche und menschliche Krise. In ihrer Trauer und ihrem Schmerz fühlen sie sich überfordert von den zahlreichen Dingen, die auf sie einstürzen. Es müssen Formalitäten erledigt, über die Bestattung entschieden, die nächsten Tage geplant, die Trauer­feier organisiert und Behördengänge gemacht werden.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite, beraten und unterstützen, nehmen Ihnen gerne alles ab, was Sie uns übertragen möchten. Und wir überlassen Ihnen gerne, was Sie persönlich erledigen wollen.

Was ist zu tun?

Haus- oder Bereitschaftsarzt informieren

Wenn der Sterbefall zu Hause eingetreten ist, informieren Sie den Haus- oder Bereitschaftsarzt benachrichtigen. Bis dieser eingetroffen ist und den Tod festgestellt hat, nehmen Sie bitte keine Veränderungen an der verstorbenen Person vor. Der Arzt übernimmt die Leichenschau und stellt die Todesbescheinigung aus. Hierzu benötigt er den Personalausweis und/oder die Krankenversichertenkarte der/des Verstorbenen.
Erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung dürfen wir die Verstorbene/den Verstorbenen versorgen.

Uns als Bestatter benachrichtigen

Wir sind rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, für Sie erreichbar:

Telefon (0 98 32) 70 58 99

So, wie jeder Mensch einzigartig ist, planen, gestalten und organisieren wir in unserem Beratungsgespräch die Verabschiedung, die Trauerfeier, die Bestattung individuell.

Reden wir über Ihre Wünsche, damit Sie später zufrieden darauf zurückblicken können.

Benachrichtigung der Angehörigen

Informieren Sie die Familie und Freunde des Verstorbenen.

Notwendige Unterlagen zusammenstellen:

  • Personalausweis oder Reisepass des/der Verstorbenen
  • Krankenkassen- und Rentenunterlagen
  • Geburts-, Heiratsurkunde, Familienbuchabschrift
  • Letztwillige Verfügung der/des Verstorbenen über die Art der Bestattung

falls vorhanden:

  • Vorsorgevollmacht mit Vermerk gilt „über den Tod hinaus“
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Policen über Sterbegeld­versicherungen oder Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag
  • Grabbrief

kontakt@bestattungen-dorner.de

Haus und Wohnung der/des Verstorbenen

Hat die verstorbene Person alleine gelebt, kümmern Sie sich bitte um Haustiere und Pflanzen. Leeren Sie den Briefkasten, schließen Sie die Fenster und entfernen Sie verderbliche Lebensmittel aus Kühlschrank und Vorrat. Informieren Sie Haushaltshilfen oder Pflegedienst.

Um-/Abmeldungen veranlassen

So individuell wie jedes Leben ist, so unterschiedlich können die Aufgaben sein, die nun noch zu erledigen sind. Abhängig davon, ob die/der Verstorbene alleine gelebt hat oder in häuslicher Gemeinschaft müssen Verträge geprüft, geändert oder gekündigt werden.

Sprechen Sie mit uns über die Dinge, die Sie beschäftigen.

Viele offene Fragen regeln sich oft schon im Gespräch.

Hier finden Sie einige Anhaltspunkte:

  • Krankenversicherung und ggf. Rentenversicherung
  • Antrag auf Hinterbliebenenvorschuss
  • Wohnung, Strom- und Wasserbezug, Telefon und Internet, GEZ
  • Versicherungen, Bankkonten
  • Mitgliedschaften bei Vereinen, Abo’s
  • Arbeitsverhältnis
  • digitaler Nachlass
  • Erblotse
Dorner Bestattungen Trauer

Freie Wahl des Bestatters

Entgegen der weitläufigen Meinung, hat jeder das Recht das Bestattungsunternehmen seines Vertrauens in jeder Stadt und Gemeinde frei zu wählen. Durch diese Wahl entsteht Ihnen kein finanzieller Nachteil bei den hoheitlichen Gebühren (Friedhofs- und Grabgebühren). Diese Gebühren werden von der zuständigen Stadt oder Gemeinde in einer einheitlichen Gebührensatzung festgelegt und unabhängig für welchen Bestatter Sie sich entscheiden, erhoben.

Wir sind Tag & Nacht für Sie erreichbar:

Telefon: (0 98 32) 70 58 99

Schreinerei und Bestattungen
Dorner GmbH & Co. KG
Geilsheim 2, 91717 Wassertrüdingen

Filiale: Ringstraße 5, 91719 Heidenheim

Telefax: (0 98 32) 70 83 21

E-Mail:
kontakt@bestattungen-dorner.de

 

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